Kleinunternehmen i. S.d. § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
* Stundensatz für Fahrzeugüberführung Montag 09:00 Uhr bis Freitag 17:00 Uhr 75 €
* Stundensatz für Fahrzeugüberführung 75 € +70 € Zuschlag gilt Nachts von Montag 17:00Uhr bis Freitag 09:00 Uhr
* Stundensatz für Fahrzeugüberführung 75 € +65 € Zuschlag gilt am Wochenende von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr
* Alle Zuschläge gelten pro Tag
× Begleichen der Rechnung binnen 48 Stunden nach Erhalt
* Die Fahrzeugaufbereitung wird extern durchgeführt nicht im eigenen Haus der Grundpreis für das Material beträgt 350 € der Stundenlohn beträgt 75 €
Alle Preise sind ohne MwSt
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