Kleinunternehmen i. S.d. § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

* Stundensatz für Fahrzeugüberführung Montag 09:00 Uhr bis Freitag  17:00 Uhr 75 € 

* Stundensatz für  Fahrzeugüberführung 75 € +70 € Zuschlag  gilt Nachts von Montag 17:00Uhr bis Freitag 09:00 Uhr

* Stundensatz für Fahrzeugüberführung 75 € +65 € Zuschlag gilt am Wochenende von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr

* Alle Zuschläge gelten pro Tag

× Begleichen der Rechnung  binnen 48 Stunden nach Erhalt 

* Die Fahrzeugaufbereitung wird extern durchgeführt nicht im eigenen Haus  der Grundpreis für das Material beträgt 350 € der Stundenlohn beträgt 75 €

 

 

Alle Preise sind ohne MwSt

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